Bei Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU – Mitgliedsstaaten gelten folgende Reisebestimmungen.
Das Tier muss gechippt sein, einen gültigen Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung haben.
Für manche Länder wird eine Tollwut-Titerbestimmung, bzw Bandwurm- und Zeckenprophylaxe oder eine Gesundenuntersuchung vom Amtstierarzt (BH Baden) oder der Haustierärztin verlangt.
Jungtiere (Welpen bis 3 Monate), die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung mitgeführt werden.
Da sich die Reisebestimmungen ständig ändern, empfehlen wir ein ein paar Websites zur Information – oder Sie wenden sich direkt an uns .
http://www.esccap.de/parasiten/reisetest/
http://www.wien.gv.at/veterinaer/tierseuchen/reisen/index.htm