Tierschutz – Kastration von Streunerkatzen

Das Streunerkatzenprojekt des Landes NÖ wird auch im Jahr 2021 fortgeführt. Dieses Projekt ermöglicht es Gemeinden, die oft unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen in den Griff zu bekommen und sich damit direkt für den Tierschutz zu engagieren Die Kosten werden von Land, Gemeinde und der NÖ TierärztInnenschaft getragen.

Ab dem Jahr 2015 konnten in mehr als 330 NÖ Gemeinden bereits über 6.500 Streunerkatzen kastriert werden.

Als Streunerkatzen werden Tiere definiert, die keinen Tierhalter/keine Tierhalterin haben und sich ausschließlich außerhalb von Wohngebäuden aufhalten. Das bloße Füttern der Tiere ist kein Hinderungsgrund für eine Teilnahme am Kastrationsprojekt.

Die Tiere werden nach der Kastration – der Entnahme von Eierstöcken bzw Hoden  – durch das Absetzen einer Ohrspitze sichtbar markiert und nach der OP wieder dort ausgesetzt werden, wo sie gefangen wurden.

Streunerkatzen sind zweimal im Jahr trächtig – was zu einer massiven Zunahme der Population durch bereits  eine einzelne Katze führt, da Jungtiere bereits mit 8 Monaten vermehrungsfähig sind.

Durch Nahrungsmangel, Parasiten und ständige Trächtigkeiten sind Krankheiten keine Seltenheit. Katzen-Aids, Katzenleukämie, Katzenschnupfen und FIP sind häufig vorkommende und  chronische Krankheiten, die unheilbar und mit einem langen  Leidensweg verbunden sind. Katzen auf Partnersuche werden zudem häufig Opfer von Verkehrsunfällen.

Während Kätzinnen sich und ihren Nachwuchs meist verstecken, streunen Kater auf Partnersuche  durch die Gärten, verwickeln auch unsere Stubentiger in wilde Kämpfe – und pinkeln alles an.

Auch Probleme in der Nachbarschaft durch unterschiedliche Einstellungen sind häufig vorprogrammiert.

Jungtiere, die vielleicht ein Heim finden würden, sind scheu und durch ihre wilden Mütter nicht besonders gut auf ein gemütliches Schmusekatzenleben vorbereitet – und bringen oft die Krankheiten der Eltern mit.

Durch die Kastration sind Fortpflanzung und das damit verbundene Verhalten endgültig vorbei. Kater beenden die Spermaproduktion und – weitestgehend – das Harnmarkieren, weibliche Katzen werden nicht mehr rollig. Die Tiere werden anhänglicher, neigen weniger zum Streunen und sind kaum noch in Revierkämpfe verwickelt.

Auch der Artenschutz profitiert : Vögel und Reptilien leiden ohnehin durch Abnahme von Insekten, versiegelte Böden und Mangel an natürlichen Lebensräumen unter schlechten Lebensbedingungen– wilde Katzenpopulationen tragen zur weiteren Dezimierung dieser kleinen Wildtiere bei.

Die Vorgangsweise:

Willige Privatpersonen sprechen auf der Gemeinde vor und werden gebeten, die zu kastrierenden Tiere zu melden, möglichst mit einer genauen Beschreibung und – ganz optimal – zusätzlich mit einem Foto.

Um eventuelle Besitzverhältnisse zu klären, werden die Tiere auf der Amtstafel kundgemacht. Werden nach 14 Tagen keine Besitzansprüche gestellt, sind die Tiere zur Kastration freigegeben, ein entsprechendes Formular für die OP wird ausgestellt.

Der nächste Schritt ist, mit uns Kontakt aufzunehmen, um Einfangen, Planung , Op etc zu besprechen. Eine Abwicklung der OP ist grundsätzlich bei allen niedergelassenen TierärztInnen in NÖ möglich.

Das Einfangen wilder und scheuer Katzen ist nicht ganz einfach, ein spezieller Käfige dafür kann in der Ordi   ausgeborgt werden.

Foto: Pixabay